Schon wieder Sturm in Deutschland. Schon wieder massenhaft Zugausfälle und Zugverspätungen. Und schon wieder hunderte gestrandete Passagiere, denen ihre Bahn-Tickets nichts nützen, weil kein Zug mehr fährt oder die Zugverspätung enorm ist.
Ich selbst steckte kürzlich in Berlin fest und kam nur durch einen frohen Zufall per Auto (!) zurück nach Hamburg. Nicht mit der Bahn. Trotz Ticket!
Eine Zugverspätung ist meist ärgerlich, weil Zeitpläne durcheinander geraten, Flüge und andere Anschlüsse verpasst werden, Konferenzen und Termine platzen, Verabredungen verschoben werden müssen. Die Folgen summieren sich. Wenigstens den Preis Ihres Zug-Tickets können Sie sich aber ersetzen lassen. Teilweise oder sogar ganz.
Bei Zugverspätung meist unbürokratische Entschädigung
Ich habe schon öfter bei der Deutschen Bahn eine Entschädigung eingefordert, weil mein Zug hoffnungslos verspätet am Ziel eintraf. Meist war der Anschlusszug einfach weg.
Eine Entschädigung einzufordern ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Bahn hat bei Zugverspätungen viel dazugelernt und geht mit ihren Kunden kulant um, ganz anders als viele Fluggesellschaften. Zumindest ist das meine Erfahrung.
Fahrgastrechte greifen bei Zugverspätung
Jeder Fahrgast hat Rechte. Fahrgastrechte. Europäisch festgelegte. Und die sehen folgende Entschädigung vor – jeweils berechnet auf die einfache Fahrt, ganz gleich, ob Normaltarif oder Sparpreis:
1 über 1 Stunde Verspätung am Ziel-Bahnhof — ¼ des Fahrpreises
2 über 2 Stunden Verspätung am Ziel-Bahnhof — die Hälfte des Fahrpreises
3 bei Reiseabbruch / Reiserücktritt wird der volle Preis erstattet
Ersetzt werden bis zu 80 Euro auch Kosten für Bus, Taxi oder Hotel, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Wie gehe ich also vor?
Entschädigung für Online-Ticket oder Handy-Ticket
Ich kaufe seit Jahren Online meine Tickets. Und seit es möglich ist, nutze ich die Bahn-App, habe also ein sogenanntes Handy-Ticket.
Mit einem Online-Ticket, einem Schalter- oder Automaten-Ticket können Sie sich die Entschädigung sofort am Bahn-Schalter auszahlen lassen. (Viel Spaß im Gedränge!) Allerdings müssen Sie dazu auch das Online-Ticket ausgedruckt bei sich haben. (Das habe ich nicht immer, geht ja auch übers Handy per pdf-Dokument.)
Bei Handy-Tickets sieht die Lage anders aus. Da läuft die Entschädigung ausschließlich schriftlich über die Post. Gleiches gilt für unausgedruckte Online-Tickets. Klingt verwirrend? Ist es aber gar nicht. Einfach weiterlesen.
Dreh- und Angelpunkt der Entschädigung für Zugverspätungen ist das Fahrgastrechte-Formular:
Die Bahn selbst gibt auf ihrer Internetseite vor „4 Schritte zu Ihrer Entschädigung – so geht’s:“
- Zugverspätung bestätigen lassen
- Formular ausfüllen
- Formular und Belege beilegen
- Abschicken oder abgeben
Diese Schritte gehe ich im Grund auch. Mit einer entscheidenden Ausnahme bei Punk 1: Ich pfeif auf eine „offizielle“ Bestätigung.
1. Beweise der Zugverspätung sichern – einfach per Screenshot
In manchen verspäteten Zügen verteilen Zugbegleiter bereits die besagten Fahrgastrechte-Formulare. Auf denen ist dann bereits bestätigt, wie viel Verspätung der Zug hat.
Bei Sturm aber fährt der Zug oft gar nicht, oder nicht weiter. Da ist dann auch kein verteilender Zugbegleiter. Und wer hat schon das Fahrgastrechte-Formular jederzeit griffbereit? Ich nicht. Außerdem: An den Info-Schaltern der Bahn stauen sich bei Sturm gestrandete Reisende wie Eisfans vor der besten Eisdiele der Stadt. Da stelle ich mich nicht an.
Es geht aber auch ohne „offizielle“ Bestätigung der Zugverspätung.
Am Handy wird in der Bahn-App die Verspätung für den gebuchten Zug angezeigt. Von dieser Anzeige mache ich mit dem Handy einen Screenshot. Dazu einen Screenshot meines Tickets. Und ein Foto der Anzeigetafel, die den Ausfall des Zuges mitteilt – oder die verspätete Ankunft.
Den Gang zum Info-Schalter spare ich mir.
2. Zu Hause Formular abrufen und ausfüllen
Zu Hause angekommen fülle ich das Fahrgastrechte-Formular aus. Das ziehe ich mir über das Internet auf den Rechner und drucke es aus.
Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular kann aber nicht online per E-Mail an die Bahn geschickt werden – mit Anhang der Beweise als PDF. Diesen Service bietet die Bahn (noch) nicht an.
Die Entschädigung läuft nur über die Post.
3. Screenshot-Beweise bündeln und ausdrucken
Wenn das Formular ausgefüllt ist, was fix geht, übertrage ich die Screenshots vom Handy auf den Rechner. Auf einem neuen Word-Dokument ordne ich die Bild-Beweise für die Zugverspätung an, sichere das Ganze und drucke es aus.
Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Zusätzlich drucke ich die E-Mail aus, die mit den Online-Ticket-Kauf bestätigt, beziehungsweise den Handy-Ticket-Kauf. (Finden Sie die E-Mail nicht mehr, ist das aber auch egal.)
4. Alles in einen Umschlag stecken und abschicken
Briefumschlag holen, beschriften mit:
Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main
In den Umschlag kommen:
– ausgefülltes Fahrgastrechte-Formular mit Daten der Zugverspätung
– ausgedruckte Beweis-Screenshots
– ausgedruckte Bestätigungs-E-Mail
– oder: ausgedrucktes Online-Ticket
Ab damit in die Post. Und dann warten.
Ich hatte meine Entschädigung spätestens einen Monat nach dem Absenden des Briefes auf dem Konto. Bei der Art der Entschädigung haben Passagiere oft die Wahl: Sie können sich die Entschädigung auf das Konto überweisen lassen, oder einen Gutschein erhalten. Ich wähle immer die Geld-Entschädigung.
Versuchen Sie es. Aufwand: Weniger als eine halbe Stunde.
Ein Beispiel: Sie sind von Hamburg nach Berlin für 62 Euro gefahren und der Zug hatte mehr als 2 Stunden Verspätung. Dann erhalten Sie 31 Euro zurück. Ein guter Stunden-Lohn. Denn ohne Einfordern einer Entschädigung erhalten Sie auch keine.
Bei Sturm kein Berufen auf höhere Gewalt
Die Bahn kann sich übrigens bei Sturm nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ herausreden. Um deswegen die Zugverspätung nicht zu entschädigen. Das hat im September 2013 der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil des EuGH verpflichtet alle europäischen Bahnunternehmen dazu, Passagieren bei höherer Gewalt einen Ausgleich zu zahlen. Bar oder in Form eines Gutscheins.
So fordern Sie erfolgreich bei Flugverspätungen eine Entschädigung ein.
Foto oben: MorningbirdPhoto @pixbay
Tipp: Auch für Pendler mit Monatskarte oder Bahncard 100 gibt es Entschädigung. Da es hier aber keinen Einzelpreis gibt, zahlt die Bahn Pauschalen. Da kann es sich lohnen, mehrere Verspätungen zusammenkommen zu lassen und die dann gebündelt einzureichen. Dafür hat man ab dem Ende der Gültigkeit des Tickets 1 Jahr Zeit.
Danke Johanna für den Hinweis! ❤