Sie war panisch, meine Nachbarin, als sie abends anrief. In heller Aufregung. Sie hatte sich vor 2 Jahren selbständig gemacht und gut verdient. Aber jetzt, seitdem Deutschland auf Tauchstation gegangen ist, um dem Virus auszuweichen, brechen ihr die Umsätze weg. Jeden Tag mehr! Rücklagen hatte sie gerade erst angefangen aufzubauen. Und jetzt das. Und nächsten Monat war die nächste, monatliche Vorauszahlung der Einkommenssteuer ans Finanzamt fällig.
Eine Vorauszahlung, die auf den Umsätzen bzw. dem Einkommen des vorigen Jahres beruht. Wo ihre Geschäfte super liefen.
Vorauszahlung auch ohne Umsatz?
Sie war panisch. Wo sollte sie das Geld für die Vorauszahlung hernehmen? Sie würde ja auch gar nicht mehr soviel verdienen können. Wie und von was soll sie das dann nur bezahlen?
Geht es Ihnen auch so als Unternehmerin oder Freiberuflerin? Dass Sie die Steuervorauszahlung für das nächste und übernächste Quartal nicht mehr leisten können? Dann erstmal tief durchatmen.
Das lässt sich alles so ziemlich einfach regeln.
Das Finanzamt lässt mit sich reden
Was also können Sie tun? Aktiv werden!
→ Nehmen Sie sich zuerst den Steuerbescheid zur Hand, aus dem hervorgeht, wieviel das Finanzamt an Vorauszahlung haben will. Dann haben Sie alle Daten vor sich.
→ Schätzen Sie Ihren erwarteten, monatlichen Umsatz bzw. Ihr monatliches Einkommen realistisch ab. Denn darauf bemisst sich ja die Vorauszahlung.
Und dann legen Sie los.
Recht auf Anpassung der Steuer
Wichtig ist für Sie zu wissen: Sie haben ein Recht darauf, dass die Vorauszahlung bei sinkenden Einnahmen angepasst wird.
Wenn Sie eine’n Steuerberater’in haben:
- Rufen Sie ihn oder sie an. Das würde ich tun.
Sonst: Schreiben eine E-Mail. - Schildern Sie Ihre Situation mit dem Umsatzeinbruch für das laufende Jahr.
- Bitten Sie darum, dass das Finanzamt die Vorauszahlung anpasst – gemäß der von Ihnen geschätzten, neuen Einkommenssituation.
- Daraufhin sollte Ihre Steuerberater’in alles weitere veranlassten.
Wenn Sie die Steuererklärung selbst meistern:
- Rufen Sie Ihre’n Steuerbeamt’in persönlich an. Schildern Sie Ihre Situation.
- Teilen Sie mit, welchen Umsatz Sie erwarten und bitten Sie um Aussetzen der Steuervorauszahlung oder eine deutliche Senkung.
- Erreichen Sie Ihren Beamten nicht, schreiben Sie eine E-Mail:
– legen Sie Einspruch ein gegen den laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid
– beantragen Sie, die fällige Vorauszahlung zu senken
– geben Sie dem Finanzamt Ihre Einkommensschätzung an und begründen Sie diese schlüssig
Voila!
In der Regel reagiert das Finanzamt schnell und passt die Vorauszahlung für das nächste Quartal an.
Begründung ist wichtig
Schilden Sie dem Finanzamt ehrlich Ihre Situation, welche Einkommen Sie realistisch erwarten, warum die Situation sich so entwickelt hat. Die Begründung muss für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Rückläufige Umsätze oder Einnahmen gehören dazu, oder Krankheit z.B.
Wie sieht es bei Ihnen zurzeit aus als Selbständige oder Freiberufler’in inmitten der Corona-Zwangspause? Wenn Sie merken, Sie sind nicht gut bei Ihren Finanzen aufgestellt, sehen Sie sich doch mal meinen Selbstlernkurs zum Geldmanagement an – Endlich die Finanzen im Griff. Da lernen Sie, wie Sie zuverlässig Rücklagen bilden können. Für Krisen wie die aktuelle.
Steuerhilfen wegen Corona
Das Bundesfinanzministerium hat Pakete geschnürt, um Unternehmen, Selbständigen und freiberuflich Tätigen zu helfen. Sie nennen es Corona Schutzschild. Klicken Sie sich doch da mal durch.
Hinweis:
Mein Blogartikel ist keine steuerliche Beratung. Er stellt meine Erfahrung dar.
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